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Das Landeshundegesetz

Aufgrund der vor einigen Jahren in Kraft getretenen Landeshundegesetze gibt es für Hundehalter, deren Hunde bestimmten Rassen angehören oder die eine bestimmte Größe haben (schwerer als 20 kg und/oder größer als 40 cm Schulterhöhe) neue Auflagen. Diese sind je nach Bundesland unterschiedlich und beinhalten z.B. Leinen-/Maulkorbpflicht, Haltungserlaubnis/Führungszeugnis, Wesenstests, Sachkundenachweise und andere Auflagen..

Schnellübersicht nach Bundesländern:

http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/urteile/_bundeslaender.htm

 

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