Das Landeshundegesetz
Aufgrund der vor einigen Jahren in Kraft getretenen
Landeshundegesetze gibt es für Hundehalter, deren Hunde bestimmten Rassen
angehören oder die eine bestimmte Größe haben (schwerer als 20 kg und/oder
größer als 40 cm Schulterhöhe) neue Auflagen. Diese sind je nach Bundesland
unterschiedlich und beinhalten z.B. Leinen-/Maulkorbpflicht,
Haltungserlaubnis/Führungszeugnis, Wesenstests, Sachkundenachweise und andere
Auflagen..
Schnellübersicht nach Bundesländern:
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/urteile/_bundeslaender.htm

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